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RSC-Weimar-Ahnatal e.V. --- B e i t r i t t s a n t r a g
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Hiermit bitte ich um Aufnahme als Mitglied in den RSC Weimar Ahnatal e.V.
Name: |
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Vorname: |
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Wohnort: |
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Geb.Datum: |
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Mitglied ab: |
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Handy: |
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| Email: |
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| BMX |
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| Kunstradfahren |
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| Mountainbike |
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| Wanderfahren |
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| Förderndes Mitglied |
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| Tennis (TSG Ahnatal) |
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Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich erst nach Annahme meines Aufnahmeantrages durch den Vorstand Mitglied mit allen Rechten und Pflichten bin. Mir ist bekannt, dass meine Mitgliedschaft nur zum 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden kann.
Die Beiträge werden im Einzugsverfahren erhoben. Sollte ich dem Verein keine Einzugser-mächtigung erteilen, so erhalte ich einmal jährlich eine Beitragsrechnung. Der Beitrag erhöht sich dann pro Jahr um 5,00 € für Verwaltungskosten.
Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten im Rahmen der Ver-einsverwaltung gespeichert und verarbeitet werden (unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung). Die Satzung des RSC Wei-mar-Ahnatal e.V. vom 03.06.2009 erkenne ich an.
Ahnatal, |
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Unterschrift: |
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(Datum) |
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(Bei Jugendlichen die Eltern oder gesetzl. Vertreter) |
E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g |
| Hiermit ermächtige ich den RSC-Weimar-Ahnatal e.V. den Mitgliedsbeitrag durch Einzugsverfahren zu kassieren. Wenn mein/ unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens der kontoführenden Bank keine Verpflichtung zur Einlösung. |
Name des Kontoinhabers: |
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Bank: |
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Bankleitzahl: |
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Konto Nr.: |
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Unterschrift des Kontoinhabers: |
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Information:
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Radsportclub Weimar-Ahnatal e. V. Geschäftsstelle: Baumgartenweg 3 34292 Ahnatal |
Tel.: 05609/7115 E-Mail: rsc-weimar-ahnatal@gmx.de www.rsc-weimar-ahnatal.de |
Für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Verein bedanken wir uns.
Unsere Mitgliedsbeiträge betragen pro Jahr:
Ordentliche Mitglieder |
36,00 € |
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Familienmitglieder |
18,00 € |
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Kinder und Jugendliche |
12,00 € |
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Die Beiträge werden im Einzugsverfahren erhoben. Bei Kindern unter 16 Jahren ist § 5 Abs. 2 der Satzung zu beachten. Mitteilungen des Vereins erfolgen durch Veröffentlichungen im „Blickpunkt Ahnatal“, in der „HNA“ bzw. durch Rundschreiben.
Auszug aus der Satzung vom 03.06.2009:
§ 5 (Mitgliedschaft)
1) Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden. Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied des Vereins ist unter Angabe von Name, Vorname, Alter und Wohnort schriftlich an den Vorstand zu richten. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters als Zustimmung hierzu abzugeben. Über den Antrag entscheidet der erweiterte Vorstand nach pflichtgemäßem Ermessen (Satzung § 21). Mit der Anmeldung unterwirft sich jedes Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung und wird für das gesamte Jahr beitragspflichtig. Lehnt der erweiterte Vorstand den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Antragsteller keine Berufung zu. 2) Die Mitglieder des Vereines werden geführt: bis 14 Jahre als Schüler, von 14 bis 18 Jahre als Jugendliche, über 18 Jahre als ordentliche Mitglieder, Familienmitglieder oder fördernde Mitglieder. Bei Schülern und Jugendlichen bis 16 Jahren muss mindestens ein Elternteil ordentliches Mitglied sein. In begründeten Fällen kann der Vorstand bei Jugendlichen ab 14 Jahren hiervon befreien. |
§ 8 (Freiwilliger Austritt)
Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Vereinsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig. Er hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Das ausscheidende Mitglied bleibt bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge zu zahlen. |
§ 21 (Aufgaben des erweiterten Vorstandes)
Dem erweiterten Vorstand obliegen die Unterstützung des Vorstandes bei der Führung der Geschäfte des Vereins und die Entscheidung über die Aufnahme und Ausschließung von Vereinsmitgliedern.
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Die komplette Satzung ist auf unserer Homepage veröffentlicht. Sie kann beim Vorstand angefordert werden.
Wir freuen uns auf Ihre Mitgliedschaft!
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